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Leitlinie zur Organ- und Gewebespende am Klinikum Herford

Leitlinie zur Organ- und Gewebespende am Klinikum Herford

Das "Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen“ (Transplantationsgesetz TPG) der Bundesrepublik Deutschland in der aktuellen Fassung vom 11. Juli 2021 hat die Organ- und Gewebetransplantation als bundesweite Versorgungsaufgabe definiert. Sie ist nur zu bewältigen, wenn sie von der Politik gewollt, von der öffentlichen Meinung unterstützt und in Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern und Transplantationszentren aktiv gestaltet und umgesetzt wird. Ziel ist es, möglichst allen Patienten, die einer Transplantation bedürfen, mit einem Spenderorgan helfen zu können.

Nach diesem Gesetz ist auch das Klinikum Herford zur Mitwirkung an Organ- und Gewebespenden verpflichtet. Die Unternehmensleitung des Klinikums Herford betrachtet Organ- und Gewebespende als Zeichen der Solidarität mit kranken Menschen und unterstützt im Rahmen des Transplantationsgesetzes alle Maßnahmen zur Wahrnehmung dieser Versorgungsaufgabe und zur Durchführung von Organ- und Gewebeentnahmen.

Davon unberührt bleibt das Persönlichkeitsrecht einer jeden Patientin und eines jeden Patienten. Dieses Recht beinhaltet auch die Entscheidung für oder gegen eine Spende. Vorrangiges Ziel ist daher, den Willen eines potentiellen Spenders festzustellen und zu verwirklichen. Liegt eine Einwilligung zur Organ- und/oder Gewebespende vor und sind alle anderen Voraussetzungen erfüllt, sollen alle Bemühungen darauf ausgerichtet sein, die Entnahme zu realisieren. Die konkrete Umsetzung dieser Leitlinie wird durch eine für alle Mitarbeitenden des Klinikums Herford verbindliche Richtlinie geregelt.