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Organspende

Organspender

2. Organspender

Als Organspender kommen Patienten in Betracht, bei denen es aufgrund einer primären oder sekundären Hirnschädigung zu einem vollständigen und irreversiblen Ausfall aller Hirnfunktionen gekommen ist. Der Ausfall wird nach Verfahrensregeln festgestellt, die dem Erkenntnisstand der medizinischen Wissenschaft entsprechen. Kontraindikationen gegen eine Organspende sind nachgewiesene schwere Infektionskrankheiten (z. B. HIV, akute Hepatitis B oder C), unbeherrschbare Sepsis oder Sepsis durch multiresistente Erreger sowie nicht kurativ behandelte maligne Erkrankungen mit Ausnahme einiger Hirntumoren. Eine Altersgrenze zur Organspende existiert nicht. Eine Organspende ist durchführbar, wenn nach Feststellung des Hirntodes keine Kontraindikationen vorhanden sind und eine Einwilligung zur Organentnahme vorliegt.