Die Medikamentenherstellung ist als eine der zentralen Aufgaben der Krankenhausapotheke anzusehen. Die Herstellung erfolgt nach GMP, d.h. den anerkannten WHO-Grundregeln für die Herstellung von Arzneimitteln und die Sicherung ihrer Qualität.
Drei Abteilungen sind dabei zu unterscheiden:
- Rezeptur
Die Rezeptur ist für die Herstellung kleiner Einzelmengen oder Stückzahlen individuell verordneter Arzneimittel zuständig. Dazu gehören etwa die Zubereitungen (Pulver, Pasten, Salben, Cremes, Lösungen) der Dermatologie, die Augentropfen der Augenheilkunde und die einzeldosierten Medikamente für die Pädiatrie, da viele Arzneimittel nicht in "Kindergrößen" im Handel sind und daher rezepturmäßig hergestellt werden müssen. Natürlich stellt dieser Bereich auch Kapseln, Zäpfchen und andere Darreichungsformen als individuelle Zubereitung für Erwachsene her.
- Defektur
Hierunter versteht man in der Apothekersprache die Herstellung größerer Mengen in einem Arbeitsgang. Damit eine gleichbleibende Qualität erreicht wird, gibt es für jedes Produkt eine genaue Herstellanweisung in Form eines Herstellprotokolls. Sämtliche eingesetzten Rohstoffe wie auch die Prüfung des hergestellten Produktes unterliegen der Qualitätskontrolle (siehe Analytik).
- Sterilabteilung
Die Sterilabteilung ist der qualitativ sensibelste Bereich der Apotheke. Hier fertigen wir Arzneimittellösungen unter besonders reinen kontrollierten Bedingungen an. Das Betreten der Sterilabteilung ist nur über Umkleideschleusen und mit sogenannter Sterilkleidung möglich.
Hergestellt werden Arzneimittel, die von der pharmazeutischen Industrie nicht angeboten werden, die aber für die Therapie unbedingt notwendig sind.