Verwaltungsrat und Vorstand
Der Vorstand
Der Vorstand der Anstalt wird vom Verwaltungsrat bestellt. Der Vorstand leitet die Anstalt eigenverantwortlich, sofern nicht gesetzlich oder durch die Anstaltssatzung etwas anderes bestimmt ist. Er vertritt die Anstalt gerichtlich und außergerichtlich. Der derzeitige Vorstandssprecher der Anstalt ist Thomas Breidenbach. Der medizinische Vorstand ist Dr. med. Andreas Schroeder.
Der Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat besteht aus dem Landrat des Kreises Herford, Herrn Mirco Schmidt, sowie den 15 übrigen stimmberechtigten Mitgliedern, die durch den Kreistag gewählt werden. Fraktionen, die kein Mitglied in den Verwaltungsrat entsenden, können mit beratender Stimme an den Sitzungen des Verwaltungsrates teilnehmen. Der Verwaltungsrat überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und entscheidet über die ihm gesetzlich und nach Satzung vorbehaltenen Angelegenheiten.
Der Verwaltungsrat besteht aus folgenden Mitgliedern:
Vorsitzender
Mirco Schmidt, Landrat
Stellvertretender Vorsitzender
Markus Altenhöner, Kreisdirektor
| Mitglieder | Stellvertreter |
| Lars Breder | Ronald Aßbrock |
| Jörg Haferkorn | Hans-Dieter Bentrup |
| Michael Schönbeck | Friedhelm Eickmann |
| Dorothee Schuster | Andreas Großeschallau |
| Lena-Sophie Windmann | Narin Kotlo-Elmas |
| Wolfgang Tiekötter | Wolfgang Günther |
| Heinz-Werner Neumann | Hans Ebmeyer |
| Gertrud Robbes | Johanna Kiel |
| Thomas Imort | Andreas Franke |
| Ralf Klocke | Annegret Johannsmann |
| Arend Janzon | Werner Vaal |
| Leon Beyer | Michel-Leif Schneidermann |
| Angelika Fleischer | Maik Babenhauserheide |
| Stephanie Karger | Ingrid Wolff |
| Stephen Paul | Chris Dimitrakopoulos |
| Dr. Heinz-Georg Beneke | Chris Bollenbach |
| Ulf-Cord Dreier | Jochen Simke |
| Thomas Wüstneck | Michael Krause |
Tagesordnungen
Mit Beschluss des Kreistages Herford vom 15.12.2023 (Vorlage 303/2023) ist die Satzung der Kreiskliniken Herford-Bünde AöR dahingehend geändert worden, dass die Sitzungen öffentlich sind.
Die Tagesordnung für die nächste Sitzung des Verwaltungsrates finden Sie mit einem Vorlauf von 10 Tagen zum Sitzungstermin hier. Da kein Tagesordnungspunkt im öffentlichen Teil angesetzt ist, findet die Sitzung vollständig nicht-öffentlich statt.
Korruptionsbekämpfung
Am 15. Dezember 2004 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen das Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsbG) verabschiedet. Dieses Gesetz soll Korruption in der öffentlichen Verwaltung verhüten und bekämpfen. Mandatsträgerinnen und -träger sind nach § 17 des Gesetzes verpflichtet, zur Herstellung von Transparenz Ihren Beruf, Beraterverträge, Funktionen in Vereinen sowie Mitgliedschaften in Aufsichtsräten, Organen und Kontrollgremien, etc. anzugeben.