Verwaltungsrat und Vorstand
Der Vorstand
Der Vorstand der Anstalt wird vom Verwaltungsrat bestellt. Der Vorstand leitet die Anstalt eigenverantwortlich, sofern nicht gesetzlich oder durch die Anstaltssatzung etwas anderes bestimmt ist. Er vertritt die Anstalt gerichtlich und außergerichtlich. Der derzeitige Vorstandssprecher der Anstalt ist Thomas Breidenbach.
Der Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat besteht aus dem Landrat des Kreises Herford, Herrn Jürgen Müller, sowie den 15 übrigen stimmberechtigten Mitgliedern, die durch den Kreistag gewählt werden. Fraktionen, die kein Mitglied in den Verwaltungsrat entsenden, können mit beratender Stimme an den Sitzungen des Verwaltungsrates teilnehmen. Der Verwaltungsrat überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und entscheidet über die ihm gesetzlich und nach Satzung vorbehaltenen Angelegenheiten.
Der Verwaltungsrat besteht aus folgenden Mitgliedern:
Vorsitzender
Jürgen Müller, Landrat
Stellvertretender Vorsitzender
Markus Altenhöner, Kreisdirektor
Mitglieder | Stellvertreter |
Hans Ebmeyer | Hans Stüwe |
Wolfgang Günther | Sieghard Kröger |
Heinz-Werner Neumann | Christian Antl |
Gertrud Robbes | Helmut Pörtner |
Michelle Maschmeier | Johanna Kiel |
Lars Breder | Matthias Ciesler |
Michael Schönbeck | Detlef Kaase |
Beate Abke | Jörg Haferkorn |
Dr. Wolfgang Windhorst | Friedhelm Eickmann |
Angelika Fleischer | Maik Babenhauserheide |
Sascha Steffen | Berkay Cengiz |
Herbert Weber | Ralf Klocke |
Stephen Paul | Siegfried Mühlenweg |
Stephie Karger | Christina Meyer |
Eckard Gläsker | Ingeborg Balz |
Dr. Heinz-Georg Beneke | Chris Bollenbach |
Ulf-Cord Dreier | Petra Karmann |
Thomas Wüstneck | Michael Krause |
Tagesordnungen
Mit Beschluss des Kreistages Herford vom 15.12.2023 (Vorlage 303/2023) ist die Satzung der Kreiskliniken Herford-Bünde AöR dahingehend geändert worden, dass die Sitzungen öffentlich sind.
Die Tagesordnung für die nächste Sitzung des Verwaltungsrates finden Sie mit einem Vorlauf von 10 Tagen zum Sitzungstermin hier.
Korruptionsbekämpfung
Am 15. Dezember 2004 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen das Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsbG) verabschiedet. Dieses Gesetz soll Korruption in der öffentlichen Verwaltung verhüten und bekämpfen. Mandatsträgerinnen und -träger sind nach § 17 des Gesetzes verpflichtet, zur Herstellung von Transparenz Ihren Beruf, Beraterverträge, Funktionen in Vereinen sowie Mitgliedschaften in Aufsichtsräten, Organen und Kontrollgremien, etc. anzugeben.