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Verwaltungsrat und Vorstand

Verwaltungsrat und Vorstand

Der Vorstand

Der Vorstand der Anstalt wird vom Verwaltungsrat bestellt. Der Vorstand leitet die Anstalt eigenverantwortlich, sofern nicht gesetzlich oder durch die Anstaltssatzung etwas anderes bestimmt ist. Er vertritt die Anstalt gerichtlich und außergerichtlich. Der derzeitige Vorstandssprecher der Anstalt ist Thomas Breidenbach. Der medizinische Vorstand ist Dr. med. Andreas Schroeder.

Der Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat besteht aus dem Landrat des Kreises Herford, Herrn Mirco Schmidt, sowie den 15 übrigen stimmberechtigten Mitgliedern, die durch den Kreistag gewählt werden. Fraktionen, die kein Mitglied in den Verwaltungsrat entsenden, können mit beratender Stimme an den Sitzungen des Verwaltungsrates teilnehmen. Der Verwaltungsrat überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und entscheidet über die ihm gesetzlich und nach Satzung vorbehaltenen Angelegenheiten.

Der Verwaltungsrat besteht aus folgenden Mitgliedern:

Vorsitzender
Mirco Schmidt, Landrat

Stellvertretender Vorsitzender
Markus Altenhöner, Kreisdirektor

Mitglieder Stellvertreter
Lars Breder Ronald Aßbrock
Jörg Haferkorn Hans-Dieter Bentrup
Michael Schönbeck Friedhelm Eickmann
Dorothee Schuster Andreas Großeschallau
Lena-Sophie Windmann Narin Kotlo-Elmas
Wolfgang Tiekötter Wolfgang Günther
Heinz-Werner Neumann Hans Ebmeyer
Gertrud Robbes Johanna Kiel
Thomas Imort Andreas Franke
Ralf Klocke Annegret Johannsmann
Arend Janzon Werner Vaal
Leon Beyer Michel-Leif Schneidermann
Angelika Fleischer Maik Babenhauserheide
Stephanie Karger Ingrid Wolff
Stephen Paul Chris Dimitrakopoulos
Dr. Heinz-Georg Beneke Chris Bollenbach
Ulf-Cord Dreier Jochen Simke
Thomas Wüstneck Michael Krause

Tagesordnungen

Mit Beschluss des Kreistages Herford vom 15.12.2023 (Vorlage 303/2023) ist die Satzung der Kreiskliniken Herford-Bünde AöR dahingehend geändert worden, dass die Sitzungen öffentlich sind.

Die Tagesordnung für die nächste Sitzung des Verwaltungsrates finden Sie mit einem Vorlauf von 10 Tagen zum Sitzungstermin hier. Da kein Tagesordnungspunkt im öffentlichen Teil angesetzt ist, findet die Sitzung vollständig nicht-öffentlich statt.

Korruptionsbekämpfung

Am 15. Dezember 2004 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen das Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsbG) verabschiedet. Dieses Gesetz soll Korruption in der öffentlichen Verwaltung verhüten und bekämpfen. Mandatsträgerinnen und -träger sind nach § 17 des Gesetzes verpflichtet, zur Herstellung von Transparenz Ihren Beruf, Beraterverträge, Funktionen in Vereinen sowie Mitgliedschaften in Aufsichtsräten, Organen und Kontrollgremien, etc. anzugeben.