Ethische Fallbesprechung
Wenn die medizinische Behandlung eines Patienten für ihn selbst, seine Angehörigen oder für die an der Behandlung beteiligten Mitarbeiter des Klinikums einen ethischen Konflikt offenbart, haben alle Beteiligten die Möglichkeit beim Ethikkomitee eine „ethische Fallbesprechung“ zu beantragen.
Eine„ethische Fallbesprechung“ ist ein moderiertes Gespräch an dem neben zwei Mitgliedern des Ethikkomitees (für Moderation und Protokoll) Vertreter der verschiedenen, an der Behandlung des Patienten beteiligten, Berufsgruppen teilnehmen. Neben den behandelnden Ärzten und mit dem Patienten befassten Mitarbeitern der Pflege können dies auch Mitarbeiter der Physiotherapie, Logopädie, des Sozialdienstes, des psychologischen Dienstes und der Seelsorge sein. Auch die Angehörigen des Patienten oder enge Bezugspersonen können zu einer Fallbesprechung eingeladen werden.
Eine „ethische Fallbesprechung“ hat das Ziel, eine ethisch gut begründete, möglichst von allen Beteiligten akzeptierte, Handlungsempfehlung zu erarbeiten.
Die endgültige Entscheidung und die damit verbundene Verantwortung verbleibt bei dem behandelnden Arzt.
Das Antragsformular für eine ethische Fallbesprechung und die „Verfahrensanweisung für eine ethische Fallbesprechung“ ist für Mitarbeiter des Hauses intern über ConSense verfügbar.