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Organspende

Transplantationsbeauftragter

8. Transplantationsbeauftragter

Zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Transplantationsgesetz und zur Qualitätssicherung in allen Belangen der Transplantation bestellt die Betriebsleitung des Klinikums Herford einen Transplantationsbeauftragten und informiert sowohl die Mitarbeiter des Hauses als auch die regionale Organisationszentrale der Deutschen Stiftung Organtransplantation DSO über diese Bestellung. Der Transplantationsbeauftragte sollte über langjährige Berufserfahrung auf dem Gebiet der Intensivmedizin verfügen und darüber hinaus bereit sein, mit Engagement und innerer Überzeugung die mit dieser Funktion verbundenen Aufgaben zu erfüllen. Der Transplantationsbeauftragte untersteht bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben direkt der Betriebsleitung. Er ist gegenüber den Ärzten und dem Assistenzpersonal im Rahmen seiner Aufgaben weisungsbefugt. Ausgenommen hiervon sind die Ärzte bei der Feststellung des Hirntodes. Ihm ist uneingeschränktes Zugangsrecht zu den Intensivstationen zu gewähren. Alle Mitarbeiter sind gegenüber dem Transplantationsbeauftragten in seinen Belangen zur Auskunft verpflichtet. Die zur Erfüllung der Aufgaben notwendigen Unterlagen und Daten aus den Krankenakten und dem Krankenhausinformationssystem sind ihm zur Verfügung zu stellen. Der Transplantationsbeauftragte wird für die Tätigkeit und Fortbildung im Rahmen seiner Aufgaben freigestellt.

8.1. Aufgaben des Transplantationsbeauftragten

Die Tätigkeit des Transplantationsbeauftragten dient der Erfüllung gesetzlicher Aufgaben im Rahmen der postmortalen Organspende. Er ist Ansprechpartner für die Mitarbeiter des Klinikums Herford in allen Fragen auf diesem Gebiet. Er ist Ansprechpartner des Klinikums Herford für die Koordinatoren und den Geschäftsführenden Arzt der DSO. Er erarbeitet krankenhausinterne, grundsätzliche Regelungen über Abläufe und Verantwortlichkeiten insbesondere zur Spendererkennung, Hirntoddiagnostik und zum Ablauf von Organentnahmen. Er organisiert, in enger Zusammenarbeit mit der DSO, Informations- und Fortbildungsveranstaltungen für die Mitarbeiter. Schwerpunkt sollen die Themenkreise „Neurologisches Monitoring und Hirntoddiagnostik“, „Aufrechterhaltung der Homöostase im Hirntod“, „Krisenintervention sowie Gesprächsführung mit bzw. Betreuung von Angehörigen“ und „Operatives Vorgehen bei der Organspende“ sein. Er führt Nachbesprechungen von Spendermeldungen und deren Verlauf, ggf. unter Einbeziehung des Koordinators der DSO, durch. Er leitet einen Qualitätszirkel bestehend aus den beteiligen Abteilungen und Berufsgruppen des Hauses sowie einem regionalen Vertreter der DSO mit dem Ziel, durch retrospektive Analyse das Niveau der Organspende zu beschreiben und den Unterstützungsumfang der Organisationszentrale der DSO auf die Bedürfnisse des Klinikums anzupassen. Er etabliert ein klinikinternes Dokumentationsverfahren über die Inzidenz von Todesfällen nach primärer und sekundärer Hirnschädigung auf Intensivstationen (Erhebungsbogen), der Indikation zur Organspende und deren Ergebnis. Er erstellt nach den gesetzlichen Vorgaben die jährliche Meldung an die Koordinierungsstelle. Die Daten dienen der internen Qualitätssicherung, der Dokumentation des Versorgungsauftrages nach § 11 TPG und der Analyse des Organspendeaufkommens in Deutschland gemäß den vertraglichen Verpflichtungen der DSO. Er erstellt einen Jahresbericht über die erhobenen Daten, Ergebnisse der Qualitätssicherung und durchgeführte Fortbildungsmaßnahmen und stellt diesen der Betriebsleitung zur Verfügung. Bei Bedarf unterstützt der Transplantationsbeauftragte die Intensivstationen in allen medizinischen und organisatorischen Belangen der Hirntoddiagnostik und ggf. der Organentnahme. Bei Abwesenheit des Transplantationsbeauftragten und seines Stellvertreters gehen die Organisationspflichten auf den Dienst habenden Arzt der Intensivstation bzw. den Oberarzt der Klinik über. Die Mitwirkung an den erforderlichen medizinischen und organisatorischen Abläufen einer Organspende bleibt weiterhin Aufgabe des gesamten Personals der Intensivstationen und des OP-Bereichs und kann grundsätzlich jedem Mitarbeiter als Dienstaufgabe angeordnet werden. Mit der Bestellung des Transplantationsbeauftragten werden die ärztlichen und nichtärztlichen Mitarbeiter nicht aus der Verantwortung für die Umsetzung des Transplantationsgesetzes entlassen.