7. Meldepflichten
Potenzielle Spender vermittlungspflichtiger Organe sind vom behandelnden Arzt der Intensivstation dem Transplantationsbeauftragten oder seinem Stellvertreter zu melden. Dieser teilt die als Spender in Betracht kommenden Patienten der Koordinierungsstelle (DSO/Region NRW; Tel: 0800-3311330 oder: Organisationszentrale Essen: 0201-17037-0) mit und übermittelt ihr die notwendigen Informationen.
Bei Abwesenheit des Transplantationsbeauftragten und seines Stellvertreters obliegt es dem behandelnden Arzt der Intensivstation bzw. dem diensthabenden Oberarzt der Klinik, die Koordinierungsstelle zu informieren.
Darüber hinaus sind alle Sterbefälle von beatmeten Patienten auf einer Intensivstation nach primärer oder sekundärer Hirnschädigung als Todesursache mit dem hierfür vorgesehenen Erhebungsbogen unabhängig vom Vorliegen von Kontraindikationen an den Transplantationsbeauftragten unter Vorlage einer Kopie der amtlichen Todesbescheinigung zu melden. Der Transplantationsbeauftragte übermittelt die erhoben Daten und Angaben in regelmäßigen Abständen, jedoch mindestens jährlich bis zum 31. Januar in anonymisierter Form an die zuständige Koordinierungsstelle.
Die behandelnden Ärzte der Intensivstationen werden vom Transplantationsbeauftragten auf diese Meldepflichten regelmäßig hingewiesen.