5. Angehörigengespräche
Die Angehörigen oder gleichgestellten Personen eines Patienten werden stets ausreichend über die Erkrankung, über die diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen, über den Behandlungsverlauf sowie über die Durchführung und das Ergebnis der Hirntoddiagnostik informiert. Ärzte und Pflegekräfte haben den Angehörigen in diesen schweren Stunden unterstützend und begleitend beizustehen und auf Wunsch seelsorgerischen Beistand zu ermöglichen.
Das Gespräch mit den Angehörigen über eine eventuelle Organspende soll erst dann geführt werden, wenn die Angehörigen die Tatsache des eingetretenen Todes verstanden haben. Von diesem Vorgehen kann abgewichen werden, wenn die Angehörigen das Thema „Organspende“ von sich aus bereits zu einem früheren Zeitpunkt ansprechen.
Ablauf, Inhalt und Ergebnis des Gesprächs mit den Angehörigen über eine Organspende sind ausreichend schriftlich zu dokumentieren. Inhalte der Dokumentation sind: Ort und Zeit; anwesende Personen, ihr Verwandtschaftsgrad bzw. ihr Kontakt zum Verstorbenen; der Hinweis auf die Beachtung des geäußerten bzw. mutmaßlichen Willens des Verstorbenen; die Aufklärung über Ablauf und Umfang der ggf. beabsichtigten Organentnahme und eventueller Widersprüche anderer Personen dagegen. Eine schriftliche Einwilligung der Angehörigen ist nicht erforderlich. Die Angehörigen haben das Recht auf Einsicht in die Aufzeichnungen der Hirntoddiagnostik, des Gesprächsprotokolls und ggf. der erfolgten Organentnahme und sind hierüber aufzuklären.
Zur Protokollierung des Gesprächs ist der Vordruck „Gesprächsprotokoll“ zu verwenden.